PDC Visa (Thailand) Co., Ltd. · Reg.-Nr. 0405566000734 · 5 Büros in ganz Thailand

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Mit Thai-Ehefrau · Mit Thai-Ehemann

Heiratsvisum Thailand 2026: mit Ihrem thailändischen Ehepartner in Thailand leben

Mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet? Für das Heiratsvisum brauchen Sie nur halb so viel Geld wie für das Rentnervisum, es gibt keine Altersgrenze, und Sie dürfen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Hier lesen Sie genau, was dafür nötig ist.

Zur Checkliste Kostenlose Beratung

Ein thailändischer und ein ausländischer Ehepartner gehen mit einem PDC-Berater die Unterlagen für das Heiratsvisum durch
  • Jedes Alter

    Rechtsgültig mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet

  • 400.000 Baht

    Oder 40.000 Thai-Baht Monatseinkommen oder eine Kombination

  • 1 Jahr

    Jedes Jahr in Thailand verlängerbar

  • Arbeit erlaubt

    Mit separater Arbeitserlaubnis

Heiratsvisum oder Rentnervisum?

FrageHeiratsvisumRentnervisum
Geld400.000 Baht oder 40.000 Baht/Monat800.000 Baht oder 65.000 Baht/Monat
AlterJedes50+
ArbeitMit Arbeitserlaubnis erlaubtNicht erlaubt
Zusätzliche SchritteUnterlagen des thailändischen Ehepartners, Fotos vom Zuhause, möglicher Hausbesuch und BefragungEinfachere Unterlagen, ohne Beteiligung des Ehepartners

Über 50 und mit einem thailändischen Partner verheiratet? Dann haben Sie die Wahl. Im kostenlosen Gespräch vergleichen wir beide Visa für Ihre Situation.

Checkliste Unterlagen · Jahresverlängerung

Was Sie und Ihr Ehepartner brauchen

Von Ihnen

Von Ihrem Thai-Ehepartner

Nachweis des Zusammenlebens

Behördliche Verlängerungsgebühr: 1.900 Thai-Baht. Die Anforderungen und wie lange das Geld auf dem Konto liegen muss, sind je nach Einwanderungsbehörde verschieden; wir bereiten alles nach den Regeln Ihrer örtlichen Behörde vor.

Fehler, die das Heiratsvisum verzögern

  • Geld auf einem Gemeinschaftskonto

    Die 400.000 Thai-Baht müssen allein auf Ihren Namen laufen.

  • Geld zu spät eingezahlt

    Das Guthaben muss schon Monate vor dem Antrag auf dem Konto liegen – und dort bleiben.

  • Unvorbereitet beim Hausbesuch

    Beamte können unangemeldet vorbeikommen. Wir sagen Ihnen, worauf sie achten.

So kümmert sich PDC um Ihr Heiratsvisum

  1. 01

    Eheregistrierung

    Übersetzungen und Legalisierung, dann Registrierung beim Bezirksamt.

  2. 02

    Non-O-Visum

    Im Ausland beantragt oder, wo möglich, in Thailand umgewandelt.

  3. 03

    Jahresverlängerung

    Wir bereiten die Unterlagen beider Ehepartner vor und gehen mit Ihnen zur Einwanderungsbehörde.

  4. 04

    Jedes weitere Jahr

    Verlängerungen, 90-Tage-Meldungen und Wiedereinreiseerlaubnisse (Re-entry Permits) in der nächstgelegenen PDC-Filiale.

Häufige Fragen zum Heiratsvisum

Gilt das auch, wenn der Ehemann Thai ist?

Ja. Der Weg über die Ehe steht jedem Ausländer offen, der rechtsgültig mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist – ob Sie der Ehemann oder die Ehefrau sind. Einige Details hängen davon ab, wessen Einkommen oder Ersparnisse herangezogen werden; deshalb prüfen wir Ihren Fall vor dem Antrag.

Wir haben im Ausland geheiratet. Was zuerst?

Ihre ausländische Heiratsurkunde wird legalisiert, ins Thailändische übersetzt und dann bei einem thailändischen Bezirksamt (Amphoe) registriert, bevor sie einen Visumantrag stützen kann. Das kann mehrere Wochen dauern, deshalb prüfen wir das als Erstes.

Kommt die Einwanderungsbehörde zu uns nach Hause?

Möglicherweise. Beamte können unangemeldet vorbeikommen, Fotos von Ihnen beiden in und vor Ihrem Zuhause verlangen und Sie beide befragen. Wir sagen Ihnen, worauf sie achten, damit Sie vorbereitet sind.

Darf ich mit dem Heiratsvisum arbeiten?

Ja, mit einer separaten Arbeitserlaubnis. Mit dem Heiratsvisum dürfen Sie eine beantragen, doch arbeiten dürfen Sie erst, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

Kommen Sie zu zweit – wir sprechen Thai mit Ihrem Ehepartner und Deutsch oder Englisch mit Ihnen.

Pakete für das Heiratsvisum zum Festpreis, schriftlich vereinbart, bevor die Arbeit beginnt.